Patienten aus dem Ausland

Vorteile für Patienten aus der EU und der Schweiz


Die Rechtssituation in Österreich ermöglicht alle gewonnenen Eizellen zu befruchten und zu kultivieren, dadurch ergibt sich die Möglichkeit, aus mehreren befruchteten Eizellen nach 5 Tagen Embryonalentwicklung, die Blastozysten mit höherer Einnistungswahrscheinlichkeit zu erkennen. Sollten mehrere Embryonen mit gutem Entwicklungspotenzial zur Verfügung stehen, können diese durch Kryokonservierung erhalten werden.


Für Bürger aus der EU und der Schweiz ist eine Fondsunterstützung möglich, wenn von der Versicherung beider Partner das Formular E 106 oder S1 bei Wohnsitz in Österreich oder E 112 oder S2 bei Wohnsitz im EU Ausland ausgestellt wird. Zumindest ein Partner muss in Österreich den Hauptwohnsitz haben, um die Fondsunterstützung zu erhalten.


Für in Deutschland gesetzlich oder privat versicherte Patienten besteht die Möglichkeit eines teilweisen Kostenersatzes durch die Krankenkasse. In diesen Fällen wird ein Kostenvoranschlag und Behandlungsplan vor Beginn der Therapie der Krankenkasse zur Bestätigung der Kostenübernahme vorgelegt.


Im Vergleich zu Deutschland oder der Schweiz liegen wir nach unserer Kenntnis mit den Kosten für Privatpatienten unter dem durchschnittlichen Preisniveau der dortigen Zentren.


Wir haben viele Patientenpaare auch von außerhalb der EU, aus allen Himmelsrichtungen und Regionen. Alle führt unser guter Ruf bezüglich des hohen medizinischen Standards, der absoluten Diskretion und des seriösen aber herzlichen Umgangs zu uns. Sowohl die Art und der Umfang der Behandlung, die zu erwartende individuelle Erfolgsaussicht und auch die entstehenden Kosten werden vor Behandlungsbeginn klar, verständlich und verbindlich besprochen.

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